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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundepension Hundertpro Hund

 

  1. Betreuungsvertrag / Geltungsbereich

    1. Zwischen dem Tierhalter und der Hundepension „Hundertpro Hund“ wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag unterliegt den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

    2. Der Tierhalter bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

    3. Die Hundepension behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

  1. Beratungsgespräch / Buchung

    1. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundepension „Hundertpro Hund“ eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Tierhalters ist erwünscht. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

    2. Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    3. Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung und medizinische Versorgung, sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeartikel, Halsband, Futter etc. bei der Abgabe des Hundes zur Verfügung stehen. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet bzw. die angefallenen Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

    4. Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.

    5. Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

 

  1. Vertragspartner /-abschluss

    1. Der Vertrag zwischen dem Hundehalter und der Hundepension „Hundertpro Hund“ kommt erst zustande, wenn die Hundepension die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese fristgerecht und vollständig bezahlt.

    2. Erfolgt keine vollständige Zahlung durch den Kunden, behält sich die Hundepension vor,

Verzugszinsen zu berechnen.

 

    1. Die Hundepension „Hundertpro Hund“ ist verpflichtet, die gebuchten Leistungen zu erbringen und gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund, während des Aufenthalts eine artgerechte Haltung, reichlich Auslauf, Pflege, Futter und Zuneigung.

    2. Die Hundepension „Hundertpro Hund“ kann leider nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundepension erklärt sich der Hundehalter einverstanden.

 

 

 

  1. Auslauf / Spaziergang

    1. Der Hund darf sich während des Aufenthaltes in der Pension ggf. mit anderen Hunden im eingezäunten Bereich frei bewegen, sofern dies im Pensionsvertrag entsprechend eingetragen wurde. Der Hundehalter ist sich bewusst, dass es hierbei zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen kann. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken.

    2. Gibt der Hundehalter an, dass sein Hund sozialverträglich ist, willigt er ein, dass dieser gemeinsam mit andern Hunden im eingezäunten Bereich frei laufen darf.

    3. Spaziergänge außerhalb des Geländes erfolgen je nach Vereinbarung mit oder ohne Leine. Sollte der Hund entlaufen, haftet die Hundepension nur bei grober Fahrlässigkeit.

    4. Der Hundehalter wird vorab über die Lage der Pension und über die Zaunhöhe des Auslaufs informiert.

    5. In Gefahrensituationen (z. B. Aggression, Verletzungen) darf die Hundepension vorübergehend geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie einen Maulkorb einsetzen, um den Hund, sich selbst und andere zu schützen.

 

  1. Impfungen, Krankheiten und Tod

    1. Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension „Hundertpro Hund“, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Der Impfausweis ist bei Abgabe des Hundes vorzulegen und wird während des Aufenthalts in der Hundepension aufbewahrt.

    2. Liegt kein gültiger Impfschutz vor, kann die Hundepension „Hundertpro Hund“ den Betreuungsvertrag stornieren oder die fehlenden Impfungen auf Kosten des Halters, zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 20€, nachholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierpension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.

    3. Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund gesund sowie frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat. Ansonsten behält es sich die Hundepension „Hundertpro Hund“ vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierpension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.

    4. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension „Hundertpro Hund“ übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension „Hundertpro Hund“ keine Haftung übernommen werden.

    5. Die Hundepension „Hundertpro Hund“ übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles / Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension „Hundertpro Hund“ ist im Notfall berechtigt, einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

    6. Sollte das Tier so erkranken oder sich verletzen, dass der Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Halter unverzüglich verständigt. Sollte der Halter oder eine bevollmächtigte Person nicht erreichbar sein, wird nach tierärztlicher Beratung die Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen getroffen.

    7. Verstirbt der Hund während des Aufenthalts, trägt der Halter die Kosten für eine würdige Beseitigung oder einen gewünschten Tierarztbericht. Die Hundepension haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

  1. Läufige Hündin

    1. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, wenn seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension „Hundertpro Hund“ berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag.

    2. Verschweigt der Halter die Läufigkeit / bevorstehenden Läufigkeit seiner Hündin und es kommt zu einer Deckung, übernimmt die Hundepension keine Haftung. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

 

    1. Der Halter versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund besteht.

    2. Die Aufnahme des Hundes in die Hundepension „Hundertpro Hund“ erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Dieser trägt die Verantwortung für Schäden, die sein Hund während des Aufenthalts an Personen, anderen Tieren oder Gegenständen verursacht.

    3. Die Hundepension haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten oder grob fahrlässige Pflichtverletzung entstehen.

    4. Der Hundehalter haftet für alle von seinem Hund verursachten Schäden an Sachen, Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie an Dritten nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies umfasst insbesondere auch Verschmutzungen oder Beschädigungen innerhalb der Betreuungsräume oder auf dem Grundstück (z. B. durch Urinieren oder Markieren im Innenbereich). Der Hundehalter verpflichtet sich, sämtliche hierdurch entstehenden Kosten (Reinigung, Reparatur oder Ersatzbeschaffung) zu tragen. Es wird empfohlen, eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen.

    5. Mitgebrachte Gegenstände (z. B. Körbchen, Decken, Spielzeug) unterliegen keiner Haftung durch die Hundepension.

 

  1. Bring- und Abholzeiten

    1. Die Hunde, die zur Hundepension / Tagesbetreuung kommen, können täglich in der Zeit von 8:00Uhr bis 18:00Uhr gebracht und abgeholt werden.

    2. Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension „Hundertpro Hund“ vor, den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.

 

 

  1. Vorzeitige Abholung

    1. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Notfallkontakt zu nennen, den die Hundepension „Hundertpro Hund“ jeder Zeit erreichen kann. Der Hundehalter bzw. der Notfallkontakt wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten.

    2. Dieser wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, welches eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

 

    1. Sollte der Hund nicht innerhalb von 24 Stunden nach der vereinbarten Abholzeit abgeholt werden, wird die Hundepension zunächst versuchen, den Halter oder eine Notfallkontaktperson zu erreichen.

    2. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb weiterer 24 Stunden, wird das Tier in ein Tierheim überführt.

    3. Alle entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Halters.

 

    1. Die Preise werden im Betreuungsvertrag festgelegt und sind in Euro zu zahlen.

    2. Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche, etc. sind bei Abholung in bar zu bezahlen.

    3. Nicht geleistete Zahlungen können rechtlich eingefordert werden.

 

  1. Betriebsgelände und Datenschutz

    1. Hunde sind beim Betreten des Geländes anzuleinen. Der Zutritt ist nur mit Erlaubnis gestattet.

    2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen Personen- und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die Hundebetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

    3. Die Hundepension „Hundertpro Hund“ behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und in anderen Medien einverstanden.

 

    1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

    2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

    3. Die Hundepension „Hundertpro Hund“ und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

 

Stand 01.12.2025

 

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