Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für taktische Sicherungen - Hundertpro Hund
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung von taktischen Hundesicherungen, Gefahrenabwehr-Einsätzen, Assistenz bei Beschlagnahmungen sowie damit verbundenen Dienstleistungen zwischen [Dein Name / Firmenname] (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (Behörden, Kommunen, Institutionen oder Privatpersonen).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss & Auftragserteilung
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Mandatierung (Einsatzvereinbarung), die digitale Bestätigung oder durch den Beginn der tatsächlichen Einsatzdurchführung auf Veranlassung des Auftraggebers (z. B. bei Eil- und Notfalleinsätzen vor Ort) zustande.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, zur Erteilung des Auftrags berechtigt zu sein (z. B. als Eigentümer, Halter oder als Hoheitsträger im Rahmen der Gefahrenabwehr / Amtshilfe).
3. Leistungsumfang & Tierschutz
Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte, tierschutzkonforme und auf Eigenschutz ausgerichtete Durchführung der Sicherung nach bestem Wissen und unter Einsatz geeigneter Spezialausrüstung. Ein bestimmter Erfolg (z. B. die verletzungsfreie Überwältigung eines hochaggressiven Tieres innerhalb eines festen Zeitrahmens) kann aufgrund der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens nicht garantiert werden.
Die Einhaltung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist oberstes Gebot. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Methoden abzulehnen, die eine unnötige Tierquälerei darstellen würden, sofern keine direkte Gefahr für Leib und Leben von Menschen besteht.
4. Unterbringung & Transport des Tieres
Die Pflicht zur Bereitstellung einer geeigneten Verwahrstelle (z. B. Tierheim, Pflegestelle, veterinärmedizinische Einrichtung) obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Abschluss der physischen Sicherung bzw. der Übergabe an die Verwahrstelle keine Obhutspflichten, Verwahr- oder Pflegeleistungen für das Tier, es sei denn, dies wurde separat schriftlich vereinbart.
5. Taktische Weisungsbefugnis & Einsatzabbruch
Zur Vermeidung von Personenschäden liegt die alleinige Entscheidungsgewalt über die taktische Vorgehensweise, den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und Distanzwerkzeugen beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen Einsatz abzubrechen oder zu verweigern, wenn:
eine unkalkulierbare Lebensgefahr für Beteiligte entsteht,
der Auftraggeber oder Dritte die Sicherheitsanweisungen des Auftragnehmers missachten,
die rechtliche Befugnis des Auftraggebers vor Ort nicht zweifelsfrei geklärt ist.
Im Falle eines berechtigten Einsatzabbruchs bleibt der Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen und Anfahrtskosten bestehen.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen & Stornierung
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. den in der Einsatzvereinbarung getroffenen individuellen Satz- und Pauschalvereinbarungen.
Bei Eil- und Notfalleinsätzen wird die Zeit ab Abfahrt vom Betriebssitz des Auftragnehmers berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Vertagspartner und Kostenschuldner ist rein der Auftraggeber (die beauftragende Behörde oder Person). Der Verweis auf eine spätere Kostenentscheidung gegenüber dem Tierhalter entbindet den Auftraggeber nicht von seiner unmittelbaren Zahlungspflicht.
7. Haftung und Haftungsbeschränkungen
Der Auftragnehmer haftet für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für unvermeidbare Schäden an Türen, Zäunen, Mobiliar oder Grundstücken, die im Rahmen des Zugriffs und der Gefahrenabwehr entstehen.
Für Verletzungen oder gesundheitliche Folgeschäden des Tieres, die aus dessen eigener Gegenwehr, Panikreaktionen oder der notwendigen Anwendung von Sicherungsmitteln zur Abwehr von Gefahren resultieren, wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand 11.09.2026