AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hundetraining - Hundertpro Hund
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Trainingsstunden, Gruppenkurse, Workshops, Analysen und Beratungsleistungen zwischen Hundertpro Hund und dem Kunden.
2. Leistungsumfang & Erfolgsgarantie
Gegenstand des Vertrages ist das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich des Hundetrainings.
Es wird ausdrücklich kein Erfolg garantiert. Der Erfolg des Trainings hängt maßgeblich von der konsequenten Mitarbeit, dem Lernverhalten des Hundes sowie der eigenständigen Umsetzung der Trainingsanleitungen durch den Hundehalter im Alltag ab.
3. Teilnahmevoraussetzungen, Impfschutz & Haftpflichtversicherung
Der Hundehalter versichert, dass für jeden teilnehmenden Hund eine gültige und ausreichende Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
Der Hund muss über einen gültigen und altersgerechten Impfschutz verfügen und frei von ansteckenden Krankheiten sowie Parasiten sein.
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundeschule vor Trainingsbeginn unaufgefordert über chronische Krankheiten, Schmerzen, Läufigkeit oder bestehende behördliche Auflagen (z. B. Maulkorb- oder Leinenzwang) zu informieren.
4. Besondere Mitwirkungspflichten bei verhaltensauffälligen / gefährlichen Hunden
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundeschule vor der ersten Trainingseinheit vollständig und wahrheitsgemäß über jegliche Bissvorfälle, Aggressionsverhalten (gegenüber Menschen oder Artgenossen) sowie behördliche Einstufungen als „gefährlicher Hund“ aufzuklären.
Die Hundeschule behält sich vor, das Tragen eines passgenauen und beißsicheren Maulkorbs sowie bestimmter Sicherungsmittel (z. B. Brustgeschirr, Doppelsicherung) für die Dauer des Trainings anzuordnen.
Setzt der Hundehalter angeordnete Sicherungsmaßnahmen eigenmächtig aus oder verharmlost er bestehende Gefahrenpotentiale, ist die Hundeschule berechtigt, das Training sofort abzubrechen. Die Vergütung für die angefangene Einheit bleibt in voller Höhe geschuldet.
5. Haftung & Eigenverantwortung des Hundehalters
Der Hundehalter bleibt während des gesamten Trainings und auf dem gesamten Trainingsgelände/Einsatzort der Tierhalter im Sinne des § 833 BGB und behält die Aufsichtspflicht über seinen Hund.
Der Hundehalter haftet für alle durch ihn, seinen Hund oder Begleitpersonen verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Die Haftung der Hundeschule für Sach- und Vermögensschäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Hundeschule haftet nicht für Schäden, die durch das Befolgen von Trainingsanweisungen entstehen, sofern der Hundehalter relevante Warnsignale oder Einschränkungen seines Hundes verschwiegen hat.
6. Terminabsagen, Stornierung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Hundeschule und ist direkt nach Erbringung der Leistung ohne Abzug fällig.
Einzelstunden: Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung durch den Hundehalter ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei einer späteren Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird die Stunde voll berechnet.
Gruppenkurse / Workshops: Nach Buchung ist ein Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Danach fällt die volle Kursgebühr an, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Die Hundeschule behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Trainers, extreme Witterungsverhältnisse) abzusagen. In diesem Fall wird der Termin nachgeholt.
7. Urheberrecht, Bild- und Videoaufnahmen
Die von der Hundeschule ausgehändigten Unterlagen, Trainingspläne, Videos und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt werden.
Das Anfertigen von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während des Trainings durch den Hundehalter oder Begleitpersonen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.
Aufnahmen zu Trainings- & Schulungszwecken: Die Hundeschule ist berechtigt, während des Trainings Foto-, Audio- und Videoaufnahmen des Hundes sowie des Hundehalters/Begleitpersonen anzufertigen. Diese Aufnahmen dienen ausschließlich der Trainingsanalyse, der Dokumentation des Trainingsfortschritts sowie der internen Aus- und Weiterbildung (z. B. Fachvorträge, Schulungsmaterialien).
Nutzung zu Werbezwecken (Social Media, Website, etc.): Eine Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, auf dem der Hundehalter oder Begleitpersonen erkennbar sind, auf öffentlichen Kanälen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer separaten, ausdrücklichen. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Aufnahmen, auf denen ausschließlich der Hund ohne Identifikationsmöglichkeit des Halters zu sehen ist, dürfen von der Hundeschule auch für eigene Marketing- und Werbezwecke verwendet werden, sofern der Hundehalter dem nicht vor oder während der Aufnahme ausdrücklich widerspricht.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand 11.09.2026